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Leistung 04 / 06
Internationales Steuerrecht.
BR Partner berät bei grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen in beide Richtungen: deutsche Unternehmen und Privatpersonen mit Aktivitäten im Ausland, ausländische Unternehmen und Privatpersonen mit Engagement in Deutschland. Beide Partner sind Fachberater für Internationales Steuerrecht, mit Stationen in New York und Amsterdam.
Was wir international übernehmen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Wer besteuert welche Einkünfte? Wir wenden Doppelbesteuerungsabkommen an, klären Ansässigkeitsfragen und vermeiden Doppelbesteuerung soweit möglich, durch Freistellung oder Anrechnung.
Betriebsstätten
Begründung, Vermeidung und Gestaltung von Betriebsstätten, vom Homeoffice bis zur Auslandsniederlassung.
Quellensteuern
Kapitalertragsteuer auf Dividenden, Abzugsteuern auf Lizenzen und Vergütungen: Wir prüfen Entlastungsansprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien und führen Freistellungs- und Erstattungsverfahren durch, für in- und ausländische Vergütungsgläubiger.
Hinzurechnungsbesteuerung
Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften mit niedrig besteuerten passiven Einkünften können die Hinzurechnungsbesteuerung auslösen. Wir prüfen, ob sie greift, strukturieren soweit möglich so, dass sie vermeidbar bleibt, und übernehmen die Erklärungspflichten.
Expansion & Inbound-Investitionen
Markteintritt im Ausland oder Investition in Deutschland: Standort- und Strukturwahl, Rechtsform, Finanzierung und die Rückführung von Gewinnen.
Wegzug
Wegzugsbesteuerung, Entstrickung und Ansässigkeitsfragen: Wir beraten die steuerliche Seite grenzüberschreitender Lebensläufe, für Unternehmen und Privatpersonen.
Grenzüberschreitend heißt: zwei Steuerrechte, eine Lösung.
Bei internationalen Sachverhalten ist selten eine einzelne Rechtsordnung das Problem. Es ist ihr Zusammenspiel: Qualifikationskonflikte, doppelte Anknüpfung, Strukturen, die zwei Finanzverwaltungen unterschiedlich interpretieren. Wir denken Deutsches Steuerrecht und Abkommensrecht zusammen – und, gemeinsam mit Partnern vor Ort, das Recht des anderen Staates.
Beide Gründer waren bei Ernst & Young in internationalen Teams tätig, Matthias Ritter am German Tax Desk in New York, Maximilian Brändle am Standort Amsterdam. Diese Erfahrung ist der Kern von BR Partner, kein Anhängsel: Internationale Fragen gehören hier zum Alltag, ob bei Transaktionen, Gründungen oder in der laufenden Beratung.
Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht.
Was ist ein Fachberater für Internationales Steuerrecht?
Eine geschützte Zusatzqualifikation für Steuerberater, die vertiefte Kenntnisse im internationalen Steuerrecht nachweisen müssen: durch Fachlehrgang, Prüfungsleistungen und praktische Fälle. Bei BR Partner tragen beide Partner diese Qualifikation.
Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?
Schneller als viele denken: Eine feste Geschäftseinrichtung, eine Bau- und Montagestelle ab bestimmter Dauer oder ein abhängiger Vertreter können genügen. Die Details regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Auch Homeoffice-Konstellationen können Betriebsstätten begründen. Die Folge sind Registrierungs-, Erklärungs- und Gewinnabgrenzungspflichten im anderen Staat sowie eine mögliche Doppelbesteuerung.
Was regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Es verteilt Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten und bestimmt grundsätzlich, wie Doppelbesteuerung vermieden wird, durch Freistellung oder Anrechnung. Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen; die Details unterscheiden sich je Abkommen erheblich.
Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung?
Ein Instrument des Außensteuergesetzes: Erzielt eine beherrschte ausländische Gesellschaft passive Einkünfte, die niedrig besteuert werden, rechnet Deutschland diese Einkünfte den inländischen Gesellschaftern zu. Ob sie greift, hängt von Beteiligung, Einkünften und Steuerniveau ab. Wer im Ausland strukturiert, sollte sie früh prüfen.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Wer Deutschland verlässt und wesentlich an Kapitalgesellschaften beteiligt ist, muss die stillen Reserven dieser Anteile unter Umständen versteuern, als hätte er sie verkauft. Das Thema ist komplex und wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Es sollte früh in die Unternehmensstruktur mitgedacht und auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt ausländischer Personen in Deutschland bereits vor dem Zuzug analysiert werden.
Beraten Sie auch ausländische Unternehmen in Deutschland?
Ja. Wir begleiten Inbound-Investitionen von der Strukturwahl über die Registrierung bis zur laufenden steuerlichen Betreuung, gerne auf Englisch und in Zusammenarbeit mit Ihren Beratern im Heimatstaat.
Sprechen wir über Ihre nächste Entscheidung.
Ihr Vorhaben überschreitet Grenzen? Dann sollte die Beratung es auch tun. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, auf Deutsch oder Englisch.
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