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Leistung 06 / 06

Vermögen & Nachfolge.

BR Partner gestaltet Vermögen und Nachfolge steuerlich: Aufbau und Strukturierung von Vermögen, Übergabe in der Familie, Verkauf, Schenkung oder Erbschaft als Nachfolgelösung. Je früher geplant wird, desto größer die Spielräume. Die Nutzung von Gestaltungen, Freibeträgen und Begünstigungen will vorbereitet sein.

01 Leistungen im Detail

Was wir bei Vermögen und Nachfolge übernehmen.

01

Familieninterne Nachfolge

Schrittweise Übergabe durch Schenkung, Nießbrauch oder Beteiligungsmodelle durch die Nutzung von Familiengesellschaften: die Versorgung der Übergebenden sichern und Verantwortung geordnet übertragen.

02

Vermögensplanung & Strukturierung

Immobilieninvestitionen, Kapitalbeteiligungen und Krypto-Vermögen: Wir planen die optimale Struktur für Aufbau und Übertragung Ihres Vermögens, privat oder über eine Gesellschaft, und übernehmen die laufende Deklaration.

03

Nachfolgefähige Strukturen

Nicht jedes Unternehmen ist übergabebereit: Wir ordnen Strukturen, trennen Privat- und Betriebsvermögen und schaffen übertragbare Einheiten, oft per Umstrukturierung.

04

Verkauf als Nachfolge

Wenn die Nachfolge außerhalb der Familie liegt: Verkauf, Management-Buy-out oder Beteiligungsmodelle, steuerlich vorbereitet wie eine Transaktion.

05

Private Vermögensnachfolge

Testament und Erbvertrag steuerlich begleiten, Immobilien und Kapitalvermögen strukturiert übertragen, in Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.

02 So arbeiten wir

Vermögen und Nachfolge: ein Prozess, kein Stichtag.

Steuerliche Vermögensplanung ist ein eigenes Beratungsfeld: Wir strukturieren Immobilien, Beteiligungen, Kapital- und Krypto-Vermögen mit Blick auf die laufende Besteuerung der Erträge, klären, ob Vermögen privat oder über eine Gesellschaft gehalten wird, und übernehmen die laufende Deklaration.

Früher oder später stellt sich bei jedem Vermögen die Frage der Weitergabe. Wer dann bereits sauber strukturiert ist, hat den wichtigsten Schritt gemacht: Gute Nachfolgelösungen entstehen über Jahre, mit der Nutzung von Freibeträgen, schrittweisen Übertragungen und Strukturen, die mitwachsen. Wer früh beginnt, entscheidet in Ruhe. Wer spät beginnt, entscheidet unter Druck.

Nachfolge ist zugleich das persönlichste Beratungsfeld: Es geht um Lebenswerke und um Familien. Wir bringen die steuerliche Präzision ein und den Respekt davor, dass am Ende nicht die Steuer entscheidet, sondern die Familie.

03 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Vermögen und Nachfolge.

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Deutlich früher, als es sich dringend anfühlt: Persönliche Freibeträge bei Schenkungen können nach aktuellem Recht alle zehn Jahre neu genutzt werden, und Begünstigungen für Betriebsvermögen setzen oft mehrjährige Vorbereitung voraus. Fünf bis zehn Jahre Vorlauf sind kein Luxus, sondern Gestaltungsspielraum.

Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft?

Kinder haben nach aktuellem Recht je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten 500.000 Euro, jeweils alle zehn Jahre neu nutzbar. Durch gestaffelte Übertragungen lässt sich so erhebliches Vermögen steuerfrei übergeben.

Bleibt Betriebsvermögen bei der Übertragung steuerfrei?

Unter Voraussetzungen weitgehend: Die Verschonungsregeln stellen begünstigtes Betriebsvermögen zu 85 oder 100 Prozent frei, gebunden an Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen. Ob und wie die Voraussetzungen erreichbar sind, ist eine Struktur- und Vorbereitungsfrage.

Was, wenn es keinen Nachfolger in der Familie gibt?

Dann ist der Verkauf die Nachfolgelösung: an Mitarbeiter, über ein Management-Buy-out oder an einen externen Erwerber. Wir bereiten das Unternehmen wie eine Transaktion vor: Struktur, Exit-Readiness, Nettoerlös.

Immobilien: privat halten oder über eine Gesellschaft?

Das hängt von Objekt, Haltedauer, Finanzierung und Ihren Zielen ab. Nach aktueller Rechtslage können privat gehaltene Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei verkauft werden; aus einer Gesellschaft heraus ist ein Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig, dafür ist die Besteuerung der laufenden Mieterträge in der Regel erheblich niedriger. Darüber hinaus spielen weitere Steuerarten wie die Grunderwerbsteuer und Erbschaft-/Schenkungsteuer bei der Entscheidung eine Rolle. Wir prüfen beide Wege auf Basis Ihrer Ziele.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei der Kryptobesteuerung?

Nach aktueller Gesetzeslage sind Gewinne aus Kryptowerten im Privatbereich nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Ob es dabei bleibt, hängt von Umfang und Art der Aktivität ab – häufiges Handeln, Mining oder Staking können zu einer anderen steuerlichen Einordnung führen.

04 Fachliche Verantwortung

Maximilian Brändle & Matthias Ritter

Steuerberater · Fachberater für Internationales Steuerrecht

Die Inhalte dieser Seite werden von den Partnern von BR Partner verantwortet, beide Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, und regelmäßig auf aktuellen Rechtsstand und Praxis geprüft.

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