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Leistung 03 / 06
Umstrukturierung.
BR Partner gestaltet Umstrukturierungen steuerlich: Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel, Einbringung und Anteilstausch, in vielen Fällen steuerneutral nach dem Umwandlungssteuerrecht. Auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene, mit Blick auf Sperrfristen und den nächsten Schritt.
Was wir bei Umstrukturierungen übernehmen.
Formwechsel & Rechtsformoptimierung
Wenn die Rechtsform nicht mehr zur Realität des Unternehmens passt: Wechsel zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, steuerlich begleitet und soweit möglich steuerneutral.
Verschmelzung, Spaltung & Ausgliederung
Gesellschaften zusammenführen oder Geschäftsbereiche trennen: zur Vorbereitung eines Verkaufs, zur Risikotrennung oder zur Vereinfachung gewachsener Strukturen.
Einbringung & Anteilstausch
Eine Holding nachträglich aufbauen oder Beteiligungen neu ordnen: meist steuerneutral möglich, aber oft an Sperrfristen gebunden, die wir von Anfang an mitplanen.
Konzern- & Gruppenstrukturen
Beteiligungsketten vereinfachen, Organschaften prüfen, Strukturen an Wachstum oder Internationalisierung anpassen, auch grenzüberschreitend.
Sperrfristen-Management
Umwandlungen wirken nach: Wir überwachen laufende Sperr- und Behaltensfristen, damit spätere Schritte die Steuerneutralität nicht rückwirkend gefährden.
Weitere Steuerarten
Umstrukturierungen berühren mehr als die Ertragsteuer. Wir denken Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer von Anfang an mit, damit an keiner Stelle unerwartete Belastungen entstehen.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
Umwandlungen sind auch zivil-, gesellschafts- und notariell anspruchsvoll. Wir arbeiten eng mit Ihren Rechtsanwälten und Notaren zusammen und verantworten die steuerliche Seite.
Unternehmen entwickeln sich. Strukturen bleiben stehen.
Viele Strukturen sind historisch gewachsen: richtig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, hinderlich heute. Ob Verkauf, Nachfolge oder Expansion: Große unternehmerische Entscheidungen beginnen oft damit, die Struktur beweglich zu machen.
Wir gestalten Umstrukturierungen vom Ziel her: Erst wenn klar ist, wohin das Unternehmen will, entscheiden wir über den Weg und wählen die Variante, die steueroptimal ist und künftige Schritte nicht blockiert. Häufig ist die Umstrukturierung die Vorstufe einer Transaktion oder Nachfolge.
Häufige Fragen zur Umstrukturierung.
Ist eine Umstrukturierung immer steuerneutral möglich?
Nicht immer, aber oft: Das Umwandlungssteuerrecht erlaubt steuerneutrale Umwandlungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind saubere Vorbereitung, ggf. eine Bewertung und die Einhaltung der anschließenden Sperrfristen.
Was sind Sperrfristen?
Nach vielen Umwandlungen dürfen Anteile für bestimmte Zeit, je nach Konstellation bis zu sieben Jahre, nicht oder nur eingeschränkt veräußert werden. Sonst wird die Steuerneutralität rückwirkend (anteilig) aufgehoben. Deshalb planen wir Folgeschritte vor der Umwandlung.
Kann ich nachträglich eine Holding aufbauen?
Ja, über Einbringung oder Anteilstausch, in der Regel steuerneutral. Dies ist aber abhängig von der Struktur und der Anzahl der Beteiligten. Die neue Struktur ist dann allerdings an Sperrfristen gebunden. Wer einen Verkauf plant, sollte deshalb möglichst früh strukturieren und dieses Thema vor der Gründung besprechen.
Lohnt sich das auch für kleinere Unternehmen?
Ja. Sperrfristen und Steuersätze gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade für Nachfolge oder Teilverkauf ist die passende Struktur häufig der größte steuerliche Hebel.
Sprechen wir über Ihre nächste Entscheidung.
Ihre Struktur passt nicht mehr zu Ihrem Unternehmen? Der beste Zeitpunkt für den Umbau ist, bevor der nächste große Schritt ansteht.
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